REHACARE International 2014 | 24.09.14 - 27.09.14 | Düsseldorf
Trotz Gesetz: Politische Interessenvertretung Behinderter in NRW Mangelware
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Info: Nur jede fünfte Kommune in NRW hat eine politische Interessenvertretung Behinderter, sei es einen Behindertenbeauftragten, einen Beirat oder einen Runden Tisch. Dabei gibt es seit zehn Jahren das Gleichstellungsgesetz im Land und seit fünf Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention.

Anmoderation: Teilhabe und Inklusion, das sind zwei oft gebrauchte Schlagworte, wenn es um Menschen mit Behinderungen geht. Ganz naiv könnte man fragen: Immer noch? Denn in diesem Jahr gibt es zwei kleine Jubiläen. Vor zehn Jahren trat das Gleichstellungsgesetz in NRW in Kraft und vor fünf Jahren hat die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Zumindest was die politische Teilhabe in den NRW-Kommunen angeht, so hat das wenig verändert, findet die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe aus Münster. Auf der Fachmesse Rehacare hat sie an ihrem Stand eine Landkarte hängen, mit erstaunlich dünn gesäten bunten Punkten auf den Städten und Gemeinden, in denen Behinderte einen Runden Tisch, einen Behindertenbeauftragten oder einen Beirat haben. Seit zehn Jahren sollten die Behinderten am politischen Leben in allen Orten teilhaben können, sagt die LAG-Selbsthilfe-Geschäftsführerin Annette Schlatholt.

O-Ton 1: "Und das haben aber nur 20 % der Kommunen in NRW in die Tat umgesetzt ... UN-Konvention, die ... eigentlich in allen Lebensbereichen einfordert, um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden."

Zwischenmoderation: Oft wüssten selbst Bürgermeister gar nicht, dass dem so sei und wären nach einem Blick in die Gemeindeordnung überrascht, sagt Annette Schlatholt. Die Abwesenheit von Interessenvertretungen kann zu einem Problem werden, wenn zum Beispiel zentrale Fußgängerbereiche vor Bahnhöfen neu gestaltet würden und niemandem auffiele, dass ein Leitsystem für Blinde fehle. Und auch die Behindertenrechtskonvention hat in den Kommunen ein ähnliches Schicksal.

O-Ton 2: "Dort ist aber vielfach der Gedanke, dass sie das erstmal nicht so tangiert ... wenn da nicht von Bundes- und Landesebene Anweisungen kommen ... scheint das noch an den Rand gedrängt zu werden auf kommunaler Ebene."

Zwischenmoderation: Um das Bewusstsein der Kommunen zu wecken und damit die Interessen von Behinderten wenigstens in Zukunft gestärkt werden können, läuft noch das Projekt "Politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in den Kommunen stärken" der LAG Selbsthilfe. Denn der naheliegendste Schluss, einfach die unwilligen Kommunen zu verklagen, der ziehe nicht.

O-Ton 3: "Ja leider ist dieser Paragraph 13, der das jetzt regelt, nur ein Paragraph, der eine Aussage darüber trifft ... kein Recht abgeleitet werden, dass ein Klageanspruch besteht auf Erfüllung"

Abmoderation: Die Behindertenvertretung hofft, dass die anstehende Neufassung des Gleichstellungsgesetzes etwas zum besseren wendet. Denn das wird wohl deutlich machen, dass die UN-Konvention auch auf örtlicher Ebene gilt. Ob es auch den Betroffenen die Möglichkeit gibt, gegen Missstände vorzugehen, das bleibt noch abzuwarten.

O-Ton: Annette Schlatholt, Geschäftsführerin, Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe NRW, 48143 Münster
Länge: 1:28 (3 Antworten, kürzbar und einzeln einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 27.09.2014 
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