INTERMODELLBAU 2015 | 15.04.15 - 19.04.15 | Dortmund
Vom Spielzeug zum Fluggerät in einem Crash
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Info: Multicopter: Verkauft werden sie als Spielgeräte für Kinder und Erwachsene, wenn etwas schief geht, dann sind sie plötzlich Fluggeräte. Der Deutsche Modellflieger Verband rät, einen Multicopter - und sei er noch so billig - immer mit einer extra Haftpflichtversicherung zu starten. Denn die normale Versicherung deckt eventuelle Schäden nicht ab. Im Kollegengespräch geht es um die Problematik und die Frage, wo und wie ein Multicopter eigentlich fliegen darf.

Anmoderation: Multicopter sind die Stars unter den Flugmodellen. Praktisch jeder Supermarkt hat sie mal auf einem Grabbeltisch liegen. Meist sind sie ziemlich günstig und locken mit guten Flugeigenschaften. Doch der Erfolg bringt auch Kritiker mit. Auf der größten Modellbaumesse der Welt, der Intermodellbau in Dortmund, hat sich unser Messereporter Harald Schönfelder beim Deutschen Modellflieger Verband umgehört, was mit den Multicoptern eigentlich erlaubt ist.

Frage 1: Harald, darf ich mit meiner Mini-Drohne einfach so im Garten starten?

Frage 2: Wieso das? Praktisch jeder hat eine Haftpflichtversicherung, deckt die solche Schäden nicht ab?

Frage 3: Aber gerade bei diesen kleinen und leichten Geräten können doch eigentlich keine großen Schäden entstehen.

Abmoderation: Multicopter sind die derzeitigen Verkaufsschlager der Modellbaubranche. Sie sind leicht zu steuern und ziemlich stabil in der Luft. Doch der frohe Flug ist dann gefährdet, wenn jemand gestört, gefährdet oder verletzt wird. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie doch einfach beim nächsten Modellfliegerverein nach. Denn rechtlich gesehen besteht kein Unterschied zwischen einem Modell mit einem oder mehreren Propellern.

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Antwort 1: Ja, und sogar landen auch. Soviel ist sicher, mehr aber auch nicht. Na gut, ist ein bisschen übertrieben, erlaubt ist der Start, der Flug und die Landung eigentlich überall. Nur dort nicht, wo sie explizit verboten sind. Das ist Nachbars Garten, das sind Naturschutzgebiete, das sind Flugplätze, um mal ein paar zu nennen. Aber auch dort, wo es erlaubt ist, sollten die Piloten ein paar Regeln beachten, sagt Hans-Jürgen Engler vom Deutschen Modellflieger Verband.
O-Ton
Also jemanden damit verfolgen oder erschrecken, das kann Ärger geben. Das gleiche gilt auch für durch den Copter entstandene Schäden. Ein verbeultes Auto oder ein blauer Fleck nach einem Zusammenstoß kann richtig teuer werden.

Antwort 2: Genau das ist das Problem, das tut sie nicht. Wer sich durch die Luft bewegt, sei es im echten Flugzeug oder mit einem Modell, der bleibt auf den Kosten für die Schäden sitzen, wenn er nicht eine Extra-Haftpflichtversicherung hat. Am besten also mit der eigenen Versicherung checken, denn die Versicherungspflicht ist unabhängig vom Preis oder dem Gewicht des Modells.
O-Ton
Das ist die einzige Ausnahme. Wer so ein leichtes Plastemodell startet, in dem der Propeller durch einen Gummi gespannt wird und sich dann ein paar Sekunden lang dreht, der hat definitiv ein Spielzeug in der Hand. Aber schon beim gesteuerten Zwanzig Euro-Copter ist der Graubereich da.

Antwort 3: Direkt vielleicht nicht, da ist viel weiches Plastik im Spiel. Das macht keine großen Beulen. Aber denken Sie mal an Tiere. Wer, wenn auch unabsichtlich, zum Beispiel ein Pferd erschreckt, das dann durchgeht, der kann schon einen teuren Schaden verursachen. Hans-Jürgen Engler hat noch ein weiteres Beispiel.
O-Ton
Deshalb rät der Modellflieger Verband zu einer Extra-Haftpflicht. Also, noch mal zusammengefasst. Fliegt, habt Spaß, aber belästigt niemanden damit. Ein ganz anderes Thema sind nochmal die bei teureren Modellen angebauten Kameras. Was fotografiert oder gefilmt werden darf und was nicht, das wäre jetzt zu kompliziert.

O-Ton: Hans-Jürgen Engler, Gebietsbeauftragter Rheinland-Pfalz, Deutscher Modellflieger Verband, 56567 Neuwied
Länge: 2:43 (3 Antworten kürzbar, einzeln und individuell einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 15.04.2015 
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