EuroShop 2014 | 16.02.14 - 20.02.14 | Düsseldorf
Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen enthalten
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Info: Die EU vereinheitlicht die Inhaltsangaben auf Lebensmittelverpackungen. Im Dezember kommen die neu gefassten Angaben auf die Packungen. Los geht es allerdings schon im Sommer. Die Firma von Interviewpartner Klaus Schmid ist nah dran, sie vermittelt die Daten zwischen Herstellern und Händlern. Im Kollegengespräch geht es um die Änderungen und was sie bringen.

Anmoderation: Pünktlich zum nächsten Weihnachtsfest werden wir genauer wissen, warum uns das Essen so schwer im Magen liegt. Mitte Dezember müssen die Nahrungsmittelhersteller alles, vom Auberginenaufstrich bis zum Zuckersirup, mit neuen Hinweisen ausstatten. Auf der Messe Euroshop hat unser Reporter Harald Schönfelder mit einem gesprochen, der darüber Bescheid wissen muss. Denn seine Firma steht als Datenvermittler zwischen Herstellern und Händlern.

Frage 1: Was erzählen denn die Lebensmittel ab dem Winter über sich?

Frage 2: Aber es geht in der EU-Verordnung ja auch um die Stoffe, die allergische Reaktionen auslösen. Was ändert sich da?

Frage 3: Keine Regel ohne Ausnahme, heißt es ja. Kennt diese Kennzeichnungspflicht Ausnahmen?

Abmoderation: Und im Herbst dürften uns dann die ersten so gekennzeichneten Lebensmittel in den Supermärkten begegnen. Dann nämlich sollten Hersteller und Handel die Umstellung abgeschlossen haben.

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Antwort 1: Im Prinzip erzählen sie uns nichts neues, sie erzählen es aber übersichtlicher. Nehmen wir mal die Kalorienangabe. Auf der einen Chips-Packung steht: 100 Gramm enthalten so und so viele Kaorien. Auf der anderen steht, dass eine Portion so und so viele Kalorien enthält. Und irgendwoanders steht dann auch , wie viel Gramm eigentlich eine Portion sind und dann wiegt man das ab und denkt sich eine Handvoll Chips sind eine Portion? Diese Auszeichnung soll einheitlich werden, das steckt dahinter. Was wir als Kunden davon haben, das sagt Klaus Schmid von der Firma 1WorldSync, die diese Produktdaten der Hersteller an die Händler weitergibt.
O-Ton
Und das schöne ist, das ganze ist eine EU-weite Regelung, das heißt, egal ob Österreich oder Spanien, im Urlaub werden wir die gleichen Angaben europaweit sehen.

Antwort 2: Ja, da gibt es ja diesen leicht zu überlesenden Satz ganz am Ende des Kleingedruckten auf der Verpackung "Kann Spuren von Nüssen enthalten". Der steht ja besipielhaft für eine ganze Klasse von Inhaltsstoffen. Zu dem Umgang mit Allergenen sagt Klaus Schmid:
O-Ton
Und neben Milcheiweiß gehören da eben Nüsse, aber auch Sellerie und Senf dazu. Und diese insgesamt 14 Hauptallergene übersichtlicher darzustellen, ist sicher ein Fortschritt.

Antwort 3: Zum Glück gibt es nur wenige. Alle Nahrungsmittel müssen auf der Verpackung solche Kennzeichnungen tragen, unverpacktes Gemüse und Obst dagegen nicht. Klar, in einer Paprika steckt ja nichts anderes drin als eine Paprika. Ausnahmen gibt es allerdings, denn manches, was wir Kunden als Nahrungsmittel ansehen, ist gar keines. Da gibt es ja noch die Genussmittel, sagt Klaus Schmid.
O-Ton
Also, Ausnahmen gibt es, für Genussmittel und auch für Verpackungen, die zu klein sind, oder die wie Gewürze nur einen Inhaltsstoff haben.

O-Ton: Klaus Schmid, Managing Director Europe, 1WorldSync GmbH, Maarweg 165, 50825 Köln
Länge: 2:41 (3 Antworten kürzbar, einzeln und individuell einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 18.02.2014 
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