REHACARE International 2016 | 28.09.16 - 01.10.16 | Düsseldorf
SoVD zum Teilhabegesetz: "Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden"
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Info: Das Bundesteilhabegesetz stößt beim Sozialverband Deutschland auf viele Gefühle, Liebe und Freundschaftlichkeit gehören nicht dazu. In der vorliegenden Fassung lehnt der Verband das Gesetz deutlich ab. Der Verband hat sieben große Kritikpunkte ausgemacht. Um die wichtigsten geht es im O-Ton-Paket.

Spörke antwortet auf folgende Fragen:

1. Das Bundesteilhabegesetz war in der ersten Lesung im Bundestag. Wie geht es dem SoVD damit?

2. Welche Kritikpunkte haben Sie?

3. Die Assistenz, die für mehrere Menschen zuständig ist, die habe ich noch nicht ganz verstanden. Heißt das, dass die Assistenten wie eine mobile Pflege von Kunde zu Kunde fahren?

4. Das war ja nun die erste Fassung des Gesetzesentwurfs. Normalerweise kommen nach der ersten Lesung ja noch die zweite und dritte Lesung. Rechnen Sie damit, dass die Verbände das Ergebnis noch beeinflussen können?

5. Am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Reicht die Zeit bis dahin?

6. Ist alles an dem Gesetz schlecht, oder gibt es auch Punkte, die es ruhig in die Endfassung schaffen können?

O-Ton: Dr. Michael Spörke, Leiter Abteilung Sozialpolitik. Sozialverband Deutschland Nordrhein-Westfalen e. V., 40231 Düsseldorf
Länge: 5:50 (6 O-Töne, einzeln einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 29.09.2016 
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