©Foto:Ralph Mehlhorn
Info: Gesetze müssen eingehalten werden: Das ist selbstverständlich. Es gibt aber auch Gesetze, die sind für viele nicht nachvollziehbar. In Baden Württembergs Wäldern gilt zum Beispiel die Zwei-Meter-Regel. Waldwege, die schmaler als zwei Meter sind, dürfen nur von Wanderern oder Spaziergängern genutzt werden. Fahren Mountainbiker dann trotzdem auf solchen Wegen, dann ist das illegal. Immer wieder kommt es deshalb zu Konflikten zwischen Wanderern und Mountainbikern. Gesetzestreue Bürger haben sogar schon Nagelfallen aufgestellt, um Mountainbiker zu Fall zu bringen. Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. ist die Interessenvertretung für Mountainbiker. Sie fordert ein liberales Betretungsrecht der Wälder auch für Biker. Dazu gibt es O-Töne von Michael Winkler. Er ist Mitglied des Vorstandes der Initiative.
Winkler antwortet auf folgende Fragen:
1. Wo sollen Mountainbiker denn überall in Baden-Württembergs Wäldern fahren dürfen?
2. Das heißt, es ist für Mountainbiker teilweise immer noch verboten, auf bestimmten Waldwegen zu fahren?
3. Klappt es denn im Wald wirklich zwischen Wanerern und Mountainbikern?
4. Wie ist denn die Berichterstattung in den Medien?
5. Wie versucht die Initiative Mountainbike denn nun, diesen Konflikt Spaziergänger/Mountainbiker zu entschärfen? |