Scheidungsmesse 2015 | 18.04.15 | Dortmund
Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung als Nervenretter
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Info: Ehevertrag ist zwar ein Wort, das geradezu "Liebestöter" schreit. Doch er kann im Trennungsfall Nerven retten. Dann steht fest, wer was bekommt und was mit dem gemeinsamen Hund passiert. Ein anderer Fall ist die Scheidungsvereinbarung. Sie wird abgeschlossen, wenn die Trennung bevorsteht. Sie kann den Streit vor Gericht verhindern. In den O-Tönen erklären ein Rechtsanwalt und eine Mediatorin die Verfahren.

Patra (DP) und Kettner (MK) antworten auf folgende Fragen:

DP 1. Ehevertrag ist unser Thema. Für wen lohnt sich der, für Spezialfälle mit großen Vermögensunterschieden zum Beispiel oder für jeden?

DP 2. Wenn ich meinem Partner, meiner Partnerin komme mit "Du, ein Ehevertrag wäre schön", da habe ich doch gleich den ersten Trennungsgrund.

DP 3. Was regelt ein Ehevertrag?

MK 4. Da bin ich ganz frei in der Entscheidung? Es kommt kein Paragraph in die Quere, der bestimmt, das und das muss aber rein?

DP 5. Kann ein Ehevertrag auch nachteilige Folgen für mich haben, die ich besser vorher klar haben sollte?

MK 6. Kommen wir mal zur Scheidungsvereinbarung. Kann man sagen, dass ist ein Ehevertrag im Spezialfall?

MK 7. Das heißt, die Vereinbarung ist dann auch für alle bindend, dagegen kann ich hinterher nicht vorgehen?

MK 8. Ist die Scheidungsvereinbarung noch weitgehend unbekannt?

MK 9. Ganz zerrüttet darf das Verhältnis dann aber noch nicht sein, oder?

O-Ton: Dirk D. Patra, Rechtsanwalt, Kanzlei Patra Dortmund, 44139 Dortmund;
Marja Kettner, zertifizierte Mediatorin, Kanzlei Patra Dortmund, 44139 Dortmund
Länge: 6:10 (6 O-Töne, einzeln einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 18.04.2015 
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