DGPPN Kongress 2012 | 21.11.12 - 24.11.12 | Berlin
Psychische Härtefälle: "Wir brauchen Regeln, Patienten auch gegen ihren Willen behandeln zu können"
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Info: Die Vereinten Nationen haben 2006 die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung präzisiert. Das Ergebnis: das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch bekannt als UN-Behindertenrechtskonvention, seit 2008 inkraft, 2012 ratifiziert. Die Botschaft ist klar: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
So weit die Theorie. Prof. Dr. Seidel, Facharzt für u.a. Psychotherapie und Psychiatrie sowie Leiter des DGPPN-Referats Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung sagt: Es gibt erhebliche Defizite bei der Umsetzung!

Seidel antwortet auf folgende Fragen:

1. Brauchen wir überhaupt eine Behindertenrechtskonvention?

2. Nennen Sie bitte ein Beispiel dafür, inwiefern Menschen mit Behinderung benachteiligt werden.

3. Wie steht die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde zur UN-Behindertenkonvention? Inwiefern setzt sie sich damit auseinander?

4. Kritisches Thema Zwangsbehandlung: Wie steht die DGPPN dazu?

O-Ton: Prof. Dr.med. Michael Seidel, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Leiter DGPPN-Referat Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung, Ärztlicher Direktor, Bethel.regional, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, 33617 Bielefeld
Länge: 6:51 (4 O-Töne, kürzbar, einzeln einsetzbar)
Autor: Sarah Tschernigow

erstellt: 23.11.2012 
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