Info: Das Thema Patientenverfügung wird in Deutschland heftig diskutiert. Insbesondere die Frage nach der Behandlung eines Erkrankten am Lebensende wirft ethische und moralische Bedenken auf und viele juristische Grauzonen. Ist es also vorstellbar, Patientenverfügungen auch auf psychisch Kranke anzuwenden? Sind Behandlungsvereinbarungen sinnvoller? Wie umgehen mit einem psychisch Kranken, der willensunfähig ist, aber bei Bewusstsein? Dazu O-Töne von Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Pulheim.
Fritze antwortet auf folgende Fragen:
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Behandlungsvereinbarung?
2. Beziehen sich solche Vereinbarungen immer auf das Lebensende?
3. Warum werden psychisch Kranke in der Debatte nicht mitberücksichtigt?
4. Wie lässt sich bei einem Menschen, der bei Bewusstsein ist, feststellen, dass er willensunfähig ist?
5. Welche juristische Ungeklärtheiten gibt es noch?
6. Gibt es auch ethische Streitpunkte?
7. Braucht es überhaupt ein spezielles Gesetz für Patientenverfügungen?
8. Wenn jeder das Recht hat, über sich selbst zu bestimmen, warum kann dann nicht jeder psychisch Kranke einfach eine Patientenverfügung ausstellen?
9. Welche aktuellen Gesetzesentwürfe gibt es?
10. Was wird sich bezüglich psychisch Kranker einfacher durchsetzen: die Patientenverfügung oder die Behandlungsvereinbarung?
11. Ist eine politische Lösung in Sicht?
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