Info: Ab dem 1.Mai tritt eine Gesetzesänderung beim Pfandrücknahmesystem in Kraft. Dann dürfen die Kunden Einwegbehälter überall zurückgeben. Für die Supermärkte sind die so genannten „Insellösungen" in Zukunft verboten, aber auch mit einem enormen Aufwand verbunden.
Frage 1: Ab dem 1.Mai tritt eine Gesetzesänderung beim Pfandrücknahmesystem in Kraft. Dann dürfen Kunden ihr Leergut überall zurückgeben. Für die Supermärkte sind die so genannten „Insellösungen" in Zukunft verboten. Unser Messe-Reporter vor Ort ist Andreas Hecker. Andreas, was bedeutet diese Änderung für mich als Kunden? Frage 2: Das heißt, der Kunde freut sich, aber die Unternehmen müssen sich bis zum 1.Mai bei der Pfandrücknahme noch einiges einfallen lassen, oder? Frage 3: Was ist denn mit Flaschen wie beispielsweise Vitel oder Evian, die ich in Frankreich pfandfrei kaufe. Kann ich die dann hier als Leergut eintauschen, 25 Cent abkassieren und mir damit eine goldene Nase verdienen? Frage 4: Andreas, warum müssen wir überhaupt Pfand für Einwegbehälter zahlen? -------------------------------- Antwort 1: Eine große Erleichterung beim Einkaufen. Denn wer von uns hat nicht zu Hause schon seit Monaten die ein oder Pfandflasche oder -dose von einem Supermarkt stehen, zu dem man einfach nicht mehr hinkommt. Oder schlimmstenfalls habe ich mir auf einer Autobahnraststätte bei Frankfurt, Hannover oder Rostock ein Getränk gekauft, das ich dann wohl in Köln, Stuttgart oder Berlin in den nächsten 10 Jahren nicht mehr los werde und dementsprechend und auch meine 25 Cent für das Pfand nicht mehr zurück bekomme. Also, für den Kunden ist diese Neuregelung bei der Rückgabe der Einwegbehälter ein großer Fortschritt, erklärt Robert Mazuga, Projektmanager Leergutsysteme bei der Firma Wincor Nixdorf: O-Ton (Für sie als Konsument... die Pfandgelder regeln.) Antwort 2: Richtig. Denn dieses System erfordert ja geradezu ein Netzwerk aller Filialen untereinander. Und da ja kaum noch per Hand Leergut zurückgenommen wird, muss einiges in die automatischen Pfandrücknahmesystem investiert werden, rechnet Bernd Hallier, Geschäftsführer beim Euro-Handelsinstitut vor: O-Ton (Wenn wir damit rechnen, dass... am Markt noch geschehen muss.) Antwort 3: Na ja, wenn man sich auf die kriminelle Laufbahn begeben will, bitte schön! Aber nein. Da haben sich die Entwickler bei diesen automatischen Rücknahmesystemen schon etwas einfallen lassen, so Robert Mazuga: O-Ton (Einmal wird es für ... dass es sich um ein deutsches Gebinde handelt.) Antwort 4: Nun, ganz einfach, weil 1992 der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Mehrwegquotenregelung von 72 Prozent eingeführt hatte. Und die wurde Ende der 90er Jahre in drei aufeinander folgenden Jahren unterschritten. Damit musste sein Nachfolger Jürgen Trittin per Gesetzesvorlage das Zwangspfand einführen und bekam dafür ja in der Öffentlichkeit ordentlich sein Fett weg, aber er hatte gar keine andere Wahl. Und durch Verzögerung bei der Einführung bzw. diverse Vorschläge gab es dann das Zwangspfand ab dem 1.Januar 2003. |