DMS EXPO 2007 | 25.09.07 - 27.09.07 | Köln
Rechtliche Probleme, wenn falsche E-Mails gelöscht werden

Info: O-Töne eines Rechtsanwalts zur Frage, was passiert, wenn z.B. in einem Unternehmen E-Mails gelöscht werden, die man aus rechtlicher Sicht hätte aufbewahren müssen. Wie gehen Unternehmen damit bisher in Deutschland um, welche Risiken drohen auch Geschäftsführern persönlich etc.

Bücking antwortet auf folgende Fragen:

1. Sind sich vor allem bei den kleineren und mittleren Unternehmen in Deutschland die Mehrheit den Problemen rund um das Thema Dokumenten-Management bewusst oder eher nicht?

2. Was sind denn aus Ihrer Sicht solche Probleme oder auch Pflichten für die Unternehmen, derer sie sich nicht oder nur unzureichend bewusst sind?

3. Das heißt, dass im Gegensatz zu den Briefen aus Papier, die eingehen und die in Ordnern abgeheftet werden oder bei Ausgängen in Kopie gesichert werden, E-Mails nicht entsprechend behandelt werden?

4. Was könnte denn aus rechtlicher Sicht beispielsweise passieren, wenn in einem Unternehmen E-Mails eines Mitarbeiters gelöscht sind, die aber weiter hätten aufbewahrt werden müssen.

5. Angesichts der Tatsache, dass viele kleine und mittlere Unternehmen sich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigen, würden Sie also durchaus sagen, dass mancher Geschäftsführer sich gar nicht im Klaren darüber ist, dass er auch persönlich gegebenenfalls in große Schwierigkeiten geraten könnte?

6. Konstruieren wir doch mal ein Beispiel: Zwei Unternehmen streiten vor Gericht wegen eines Projekts, das nicht zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt wurde. Das dienstleistende Unternehmen behauptet aber, dass per E-Mail schon während des sich abzeichnenden Verzugs geklärt worden sei, dass der ursprüngliche Termin nicht eingehalten werden könne und man den Zeitpunkt der Fertigstellung um ein Jahr verschiebt. Die E-Mail kann aber nicht mehr vorgelegt werden, weil Ausgangsordner und zur Kenntnis verschickte Mails gelöscht worden sind. In so einem Fall könnte durchaus auch der Geschäftsführer persönlich belangt werden?

7. Was würden Sie als Jurist gerade kleineren und mittleren Unternehmen empfehlen?

O-Ton: Dr. jur. Jens Bücking, Rechtsanwalt, Kanzlei Emmert Schurer Buecking, Stuttgart (und Lehrbeauftragter, Hochschule für Technik, Stuttgart)
Länge: 7:37 (7 O-Töne)
Autor: Jörg Sauerwein

erstellt: 25.09.2007 
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