DMS EXPO 2008 | 09.09.08 - 11.09.08 | Köln
Was sagt das Gesetz – wie lange und wie muss ein Unternehmer digitale Unterlagen aufbewahren

Info: Ein Rechtsanwalt, der sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, klärt darüber auf, was Unternehmer zu beachten haben, wenn es um die Sicherung von Daten geht. Es gibt Gebote und Tipps, wer die nicht befolgt, muss mit Sanktionen rechnen. Interessante Fakten für Unternehmer, egal wie groß deren Betrieb ist – wie lange zum Beispiel E-Mails aufbewahrt werden müssen.

Meier-Garweg antwortet auf folgende Fragen:

1. „Unternehmer sollen nicht alle Daten sammeln", so lautet Ihr erstes Gebot – was bedeutet das?

2. „Du sollst die Aufbewahrungspflichten und -fristen einhalten" – können Sie sagen, welche das sind?

3. Unterlagen müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden, wie sieht das mit E-Mails aus?

4. „Du sollst Deine Datenverarbeitung dokumentieren" – was bedeutet das?

5. „Du sollst Deine Daten qualifizieren" – was heißt das und warum ist das so wichtig?

6. „Du sollst das AMT ehren" – welche Wege gibt es denn eigentlich für das Finanzamt, meine digitalen Unterlagen zu prüfen?

7. Worin bestehen denn die meisten Probleme für Unternehmen, wenn es um die fünf Gebote geht?

8. Welche Sanktionen drohen, wenn sich ein Unternehmer nicht an die fünf Gebote hält?

9. Gelten denn die Gebote für alle Unternehmen – kleine wie große?

10. Was machen Sie auf der diesjährigen DMS EXPO?

11. Was mache ich als Unternehmer mit all meinen alten Dokumenten, wenn ich ab jetzt digital archivieren möchte?

O-Ton: Frank Meier-Garweg, Rechtsanwalt, Stuttgart
Länge: 8:53 (11 Antworten, einzeln einsetzbar und divers kürzbar)
Autor: Lokalredaktion

erstellt: 07.07.2008 
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