INTERMODELLBAU 2019 | 04.04.19 - 07.04.19 | Dortmund
Luftrecht: Das kommt demnächst auf Modellflieger zu
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Info: Die EU erwartet, dass in Zukunft deutlich mehr autonomer Luftverkehr unterwegs ist. Deshalb sollen Teile des Luftrechts geändert werden. Inzwischen ist erkennbar, welche Änderungen tatsächlich kommen. Klar ist, dass die umstrittene Flughöhenbegrenzung für Modellflieger entspannter als geplant gehandhabt wird. Und in der Tendenz ist erkennbar: Wer in einem der Modellflieger-Verbände Mitglied ist, dem wird der Gesetzgeber wohl mehr vertrauen als gewerblichen oder ganz privaten Fliegern.

Sonnenschein antwortet auf folgende Fragen:

1. Es geht um die kommenden Änderungen im Luftrecht. Was ist geplant und was bedeutet das für die Modellflieger? 2. Was bedeutet Bestandsschutz?

3. Eine der größten Sorgen hat den Modellfliegern ja immer die Flughöhenbegrenzung gemacht. An Hängen oder über Tälern ist es recht schwer, eine bestimmte Höhe einzuhalten. Sieht der Gesetzgeber das inzwischen entspannter?

4. Der Ansatz, Drohnen und Modellflieger gleich zu behandeln, ist der aus Ihrer Sicht sinnvoll? Für mich als Laien gibt es ja keinen Unterschied: Beides fliegt unbemannt und ist ein kleines Gerät.

5. Gilt das denn auch für privat genutzte Drohnen, also Multicopter?

6. Muss ich für den Genuss der Vergünstigungen dann auch Mitglied in einem der Verbände sein oder gilt das für jeden privaten Flieger mit Sichtkontakt zum Flieger?

7. Das Privileg der Modellflieger ist erst mal schön. Aber kann daraus auch ein verschärftes Vorgehen der Behörden entstehen, wenn mal was passiert? Nach dem Motto, die sind im Verband, die haben Expertise, dann sind die Strafen eventuell höher?

O-Ton: Carl Sonnenschein, Rechtsanwalt, Verbandsjustitiar DMFV e.V., 53123 Bonn, 53604 Bad Honnef,
Länge: 5:31 (7 O-Töne, einzeln einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 05.04.2019 
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