INTERMODELLBAU 2017 | 05.04.17 - 09.04.17 | Dortmund
Neue Drohnen-Verordnung freut Modellflieger
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Info: Ganz frisch ist die neu gefasste Drohnen-Verordnung der Bundesregierung. Am 06.04.2017 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann sie nun auch in Kraft treten. Die Verordnung sorgt für Erleichterung bei den Modellfliegern, denn sie schafft ihre größte Sorge aus dem Weg: Die kleinen Drohnen dürfen nun auch höher als 100 Meter fliegen. Welche wesentlichen Regeln Hobbypiloten sonst noch beachten müssen, erklären unsere moderierten O-Töne.

Anmoderation: Nun sind sie raus, die neuen Regeln für das Fliegenlassen von Drohnen und anderen Flugmodellen. Am 06.04.2017 ist die neu gefasste "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Modellflieger auf der Intermodellbau haben Grund zur Freude. Denn die neuen Regeln lassen sie hoffen, dass sie ihrem Hobby auch in den nächsten Jahren ohne große bürokratische Hindernisse nachgehen können. In der Messe Westfalenhallen Dortmund haben wir mit Ludger Katemann, Vizepräsident des Deutschen Modellflieger Verbandes über die neuen Regeln gesprochen.

O-Ton 1: "Ja, der ganz kritische Passus ist gewesen, dass Modellflug generell nur bis zu einer Höhe von 100 Meter hätte erlaubt werden sollen ... Über die Hälfte unserer Vereine  - von den 1.335 - besitzen keine Aufstiegserlaubnis ... und der Sport wäre in der Vielfalt, in der wir ihn auch hier zeigen, einfach nicht mehr durchführbar gewesen."

Zwischenmoderation: Auch abseits der Modellflugplätze wäre die 100 Meter-Regel problematisch gewesen. Jeder Start im Bergland hätte die Regel schnell verletzt, Segelflieger hätten wegen der Thermik Probleme bekommen und so weiter. Doch regellos einfach so und überall zu starten, das erlaubt auch die nun sanfter gefasste endgültige Version nicht. Die 100 Meter-Regel ist in einer anderen Form erhalten. Weder vertikal noch horizontal dürfen Flugmodelle näher als 100 Meter an Autobahnen, an Unglücksfälle, an Krankenhäuser ran, um ein paar Beispiele zu nennen. Und manche Gebiete sind auch ganz tabu, sagt Ludger Katemann.

O-Ton 2: "Es ist ein Stück weit auch eine Erweiterung der Flugbeschränkungsgebiete erfolgt. Und so sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgenommen, eben nur mit Sondergenehmigung von entsprechender Stelle sind da auch Flüge möglich aber so einfach ist es nicht mehr möglich."

Abmoderation: Für Flughäfen, egal wie groß, gibt es sogar noch weitergehende Grenzen. Von ihnen müssen die Modellflieger gleich 1,5 Kilometer Abstand halten. Zwar gibt es auch weiterhin Flüge, die nur mit einer Erlaubnis durch die Behörden möglich sind. Doch dazu braucht es schon ziemliche Brummer. Alles mit weniger als 5 Kilogramm Gewicht darf ohne Erlaubnis in die Luft. Aber - und das ist ein großes "Aber" für die meisten Drohnenflieger - dafür gibt es nun eine Kennzeichnungspflicht. Alles, was mehr als 250 Gramm wiegt, muss der Besitzer mit seinem Namen und seiner Anschrift versehen. Und nein, ein paar Wörter mit dem Edding drauf malen reicht nicht. Die Verordnung fordert dafür eine feuerfeste Plakette.

O-Ton: Ludger Katemann, 46359 Heiden, Vizepräsident, Deutscher Modellflieger Verband e. V., 53123 Bonn
Länge: 1:00 (2 Antworten, kürzbar und einzeln einsetzbar)
Autor: Harald Schönfelder

erstellt: 06.04.2017 
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